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Immobilienkauf am Gardasee: Brauche ich einen Anwalt?


Anwalt unterschreibt Vetrag

Dies ist eine Frage, die uns sehr oft gestellt wird und wir empfehlen dringend, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.


Folgende Gründe sprechen dafür:


1. Der Anwalt ist ein unabhängiger Experte, der sie als Verkäufer schützt. Er vertritt nur das allerbeste Interesse des Käufers und steht in keinem Interessenkonflikt, da keine Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer, Bauträger oder Makler besteht.


2. Ein Anwalt kann die “Legal Due Diligence” für sie durchführen, d.h., er kann alle Recherchen und rechtliche Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die sichere Übertragung des Eigentumsrechts auf keine Hindernisse stösst und es zu bösen Überraschungen kommt.


3. Er wird sie über den gesamten Kaufprozess beraten und an ihrer Seite stehen, denn er verfügt über ein spezifisches und tiefes Verständnis des italienischen Immobilienrechts und hat Erfahrung in der Immobilienbranche, sodass Sie die Vertragsbedingungen bei den Verhandlungen maximieren können. Der italienische Kaufprozess besteht aus drei Phasen – Proposta d’acquisto (Reservierungsangebot), Contratto preliminare di vendita (Vorvertrag) und Rogito (Verkaufsvertrag) – und alle beinhalten die Unterzeichnung von rechtsverbindlichen Unterlagen.


4. Er kann eine Vollmacht in die Wege leiten. Bei Bedarfsfall können, mithilfe eines Anwalts, alle wesentlichen Unterlagen in Ihrem Namen unterschrieben werden, auch wenn Sie nicht in der Lage sind, nach Italien zu kommen.



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