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Italien senkt Limit für Barzahlungen auf €2000

Italien hat seit dem 1. Juli 2020 die zuvor geltende Grenze für Barzahlungen von €3000 auf €2000 gesenkt.


Es galt eine Höchstgrenze für Barzahlungen von €3000. Seit dem 1. Juli 2020 wurde das Limit für Barzahlungen jedoch auf €2000 gesenkt (mit Ausnahme von Überweisungen, für die die Obergrenze bereits bei €1000 liegt). Weiterhin können Zahlungen bis zu €1999 an andere Personen oder Unternehmen in bar getätigt werden. Ab €2000 ist es jedoch obligatorisch, mit nachverfolgbaren Methoden wie Kredit- oder EC-Karten zu bezahlen.


Im Jahr 2021 wird die Höchstgrenze für Barzahlungen weiter auf €1000 gesenkt. Derzeit sind die Strafen für Barzahlungen proportional zum tatsächlichen Betrag des begangenen Verstoßes und beginnen bei mindestens €2000. Bedenken Sie in diesem Sinne, dass beide Parteien an dem Verstoß beteiligt sind, d.h. sowohl die Person, die die Zahlung leistet, als auch die Person, die sie erhält, und beide mit einer Geldstrafe belegt werden.


Bei Beträgen bis zu €250.000 beträgt die Strafe für beide Parteien mindestens €2000 bis maximal €50.000. Bei Beträgen über €250.000 liegt die Strafe zwischen €15.000 und €250.000.


Die aktuelle Gesetzgebung verbietet Barzahlungen an dieselbe Person oder Firma am selben Tag, wenn die Bargeldbeträge €2000 oder mehr betragen. Anders verhält es sich jedoch bei Ein- und Auszahlungen auf Ihr Konto. Da es sich nicht um einen Geldtransfer zwischen verschiedenen Parteien handelt, gibt es keine Grenze und er wird nicht mit Sanktionen belegt. Dasselbe gilt für Barzahlungen in Raten, wie z.B. bei Zahnbehandlungen.




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